Architekturgeschichte der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts

Ferdinand Keilmann Der Architekt Ferdinand Keilmann im Systemwandel des 20. Jahrhunderts
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II. Architekten zwischen Weimarer Republik und Bundesrepublik Deutschland (Teil 2)

II. 3.      Die Architekturvorstellungen der Nationalsozialisten

Mit der Wahl Adolf Hitlers zum Reichskanzler erwarteten die Interessenvertretungen der Architekten eine Offenbarung von großen Visionen, wie im „neuen“ Deutschen Reich gebaut werden sollte, doch diese Offenbarung fand nicht statt. Hatten die Architekten unter den Anhängern der NSDAP bis zur Machtübernahme damit gerechnet, daß die sparsamen, wenig bestimmten Äußerungen der hohen Verantwortlichen in der Partei zur Verschleierung von ausgeklügelten Strategien zur Entwicklung der Architektur im „Führerstaat“ sein würden, so offenbarte sich schnell, daß sich hinter der nun erkennbaren Sprachlosigkeit des nationalsozialistischen Führungskaders das Fehlen jeglicher Perspektiventwicklung für eine Zeit nach Erlangung der Macht verbarg.

Die Folge war, daß die Anhänger der unterschiedlichen Baustile und Ideologien versuchten, in wechselnden Koalitionen ihre Ideen zur Staatsdoktrin erheben zu lassen. In der „Führungsstruktur“ der Nationalsozialisten folgte damit auch der Bereich Architektur dem sich herausbildenden Prinzip, daß die Kompetenzen auf konkurrierende Organisationen verteilt wurden, um nach „Gutsherrenart“ Lob und Tadel auf die um Anerkennung und Einfluß buhlenden Verantwortlichen verteilen zu können.[1] Ursache war die Aufhebung von vielen Regelungen und Verordnungen der Weimarer Republik, die durch subjektive Willkür und persönlichen Geschmack des einzelnen ersetzt wurden. Führ spricht in diesem Zusammenhang davon, daß nicht mehr die eine hohe Verhaltenssicherheit gewährende strukturelle Ordnung als Handlungsmaxime vorherrschte, sondern diese Ordnung durch ein diskontinuierliches Handeln nach einzelnen Maßnahmen ersetzt wurde.[2]

Einen starken Einfluß auf die Formulierung der nationalsozialistischen Weltanschauung für die Berufsgruppe der Ingenieure und Techniker, zu denen die Architekten gezählt wurden, erreichte schon nach kurzer Zeit der „Kampfbund Deutscher Architekten und Ingenieure“ (KDAI), eine Untergruppierung innerhalb des KfdK. Der KDAI wurde im Sommer 1931 unter anderem von Paul Schultze-Naumburg und Gottfried Feder gegründet und erreichte in kurzer Zeit eine erhebliche Popularität. Innerhalb eines Jahres konnten über 2000 Mitglieder gewonnen werden.[3] Direkt nach der Ernennung Hitlers zum Reichskanzler gingen die Berufsverbände der Architekten davon aus, daß der zahlenmäßig starke und personell einflußreiche KDAI die Führung in der bröckelnden „Baufront“ wieder an sich reißen würde. Nach der sich abzeichnenden wirtschaftlichen Entspannung zum Herbst des Jahres 1932 hatten sich die ersten Absetzungstendenzen einzelner berufsständischer Verbände aus dem Zusammenschluß gezeigt.[4] Der Kampfbund akzeptierte die von der NSDAP-Führung verordnete Stillhaltefrist bis zur Reichstagswahl vom 3. März 1933 mit der festen Erwartung, in Anschluß an die nationalsozialistische Machtübernahme die in den Jahren zuvor entwickelten Leitbilder für architektonische Gestaltung in der Form des Heimatschutz endlich durchsetzen zu können.[5] Jedoch verweigerte Hitler ihnen schließlich diese Möglichkeit. Die Einsetzung von Joseph Goebbels als „Reichsminister für Propaganda und Volksaufklärung“, ein Posten, auf den auch Rosenberg spekuliert hatte, sowie die Ernennung Bernhard Rusts zum „Reichsminister für Wissenschaft und Erziehung“ wurde von vielen als Absage an die reaktionären Tendenzen der „Kampfzeit“ angesehen.[6] Der Streit zwischen Goebbels und Rosenberg über die Zuständigkeit der Formulierung der Ziele nationalsozialistischer Kulturpolitik eskalierte im Sommer 1933 und wurde schließlich von Hitler beendet, der auf einem Künstlerempfang am Abend des Ermächtigungsgesetzes[7] äußerte, daß „der echte Künstler (...) von selbst zu uns [kommt], weil wir ihn aufbauen.“[8]

Das zunächst entscheidende Element, unerwünschte Architekten aus den Bauverwaltungen zu vertreiben, war zunächst das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom April 1933. In Folge dieses Gesetzes wurden Architekten aus ihren Ämtern entlassen,[9] wenn sie zum Beispiel zu den „rassisch Minderwertigen“ gehörten, politisch nicht konsensfähig waren oder sich die Entwürfe nicht mit den kulturpolitischen Vorstellungen der Nationalsozialisten deckten. Neben den Mitarbeitern des „Bauhaus“ ge-hörten beispielsweise Richard Döcker, Hans Poelzig, Hans Scharoun oder Bruno Taut zu den Betroffenen; gleiches traf auf Personen in öffentlichen Verwaltungen zu, die diese Architekten unterstützt und gefördert hatten, wie die Oberbürgermeister von Köln, Frankfurt am Main und Dessau, Konrad Adenauer, Ludwig Landmann und Fritz Hesse.

In den folgenden Monaten vollzog sich die Gleichschaltung der Berufsverbände im gesamten Reich. Die Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände wurden unter Robert Ley zur Deutschen Arbeitsfront (DAF) zusammengefaßt, für die Absolventen der Höheren Technischen Lehranstalten entstand eine Unterabteilung in der DAF als „Reichsverband Deutscher Baumeister“.[10] Die gleichzeitige Gründung der „Reichskammer der bildenden Künste“ (RKbK), die in Goebbels Zuständigkeitsbereich fiel und von dem Architekten Prof. Eugen Hönig geleitet wurde, verpflichtete alle Architekten zur Mitgliedschaft in einer dieser Organisationen, womit von staatlicher Seite umfassende Kontroll- und Sanktionsfunktionen installiert wurden. Gerade die Nichtaufnahme in die Reichskammer oder die Entlassung aus ihr kam einem Berufsverbot gleich, da auf Entwürfen die Mitgliedsnummer angegeben werden mußte.[11]

Die in den nächsten Jahren folgenden politischen Einflußnahmen auf den Berufsstand des Architekten waren gezeichnet von den sich immer wieder verschiebenden Machtverhältnissen der unterschiedlichen Interessenvertreter innerhalb der NSDAP. Zunächst wurde im Oktober 1934 durch den Präsidenten der RKbK das Architektengesetz erlassen, mit dem den Architekten weitreichende Rechte und Pflichten zugebilligt wurden, die einem Planungsmonopol gleichkamen.[12] In den folgenden zwei Jahren wurde diese Entwicklung durch den Widerstand so einflußreicher Parteigänger wie Fritz Todt als Leiter der DAF oder Hjalmar Schacht in der Funktion des Reichswirtschaftsministers wieder rückgängig gemacht. Inzwischen war der KDAI schon wieder aufgelöst worden[13], der KfdK hatte seine Bedeutung schon direkt nach der Machtübernahme verloren. Mit der Neubesetzung des Amtes des Präsidenten der RKbK durch den Dekorationsmaler Adolf Ziegler erlebte die berufsständische Vertretung ihren Tiefpunkt.[14]

Trotz dieses Durcheinanders an Kompetenzen und Richtlinien brauchten sich die Architekten, die ihren Beruf noch ausüben durften, zunächst keine wirtschaftlichen Sorgen machen.[15] Der sich bereits 1932 abzeichnende Aufschwung der Weltwirtschaft setzte sich zumindest in Deutschland in den folgenden Jahren fort und die Nationalsozialisten benutzten gerade das Bauwesen, um ihre Propaganda in anschauliche Ergebnisse umzusetzen. Deutlicher Indikator für die sich abzeichnende Einflußnahme des Staates auf den Bausektor ist der Anteil an öffentlich oder reichsseitig geförderten Bauten. [16] Betrug dieser Anteil im Jahre 1933 noch 33%, so hatte er sich bis 1937 mehr als verdoppelt und erreichte bei weiteren jährlichen Steigerungen zu Beginn des Krieges die 100%-Marke.[17] Teut teilt den Wohnungsbau in den Jahren zwischen 1933 und 1939 in zwei Phasen ein:

„1. Fortsetzung des aus den Notverordnungen der Republik resultierenden Kleinsiedlungsbaues bei Verlagerung des Schwergewichts von den Großstädten auf kleine und mittlere Gemeinden sowie dünn besiedelte Land- und Grenzgebiete (1933 - 1935).

2. Errichtung von „Heimstätten“ für die „Gefolgschaften“ der Wehrmacht und für „Stammarbeiter“ der Vierjahresplanbetriebe in Form gartenstadtähnlicher Siedlungen und vereinzelter Neustädte (1936 bis 1939).“[18]

War die erste Phase durch eine deutliche Ausweitung der Aufträge für Architekten geprägt, so verschlechterten sich die Beschäftigungsmöglichkeiten mit Beginn der Zweiten. Eine zunehmende Zentralisierung im Baugewerbe bei gleichzeitiger Orientierung an rationellen Bauweisen verlangte eine sinkende Zahl an Architekten, da in den nun unter staatlicher Kontrolle stehenden älteren Heimstättengesellschaften ebenso wie in deren neugegründeten Pendants im Werks- und Arbeitersiedlungsbau auf zunehmend standardisierte Gebäudeformen zurückgegriffen wurde. Gleichzeitig nahm in der umfangreichen Bauabteilung des Reichsluftfahrtministeriums der Behelfsheimbau einen immer größeren Raum ein.[19] Hierin liegt wohl der Grund, daß bei insgesamt sinkenden Studentenzahlen die Zunahme des Anteils von Architekturstudenten an der Gesamtheit aller Studierenden nur gering ausfiel.[20]

Die Gründe für diese Einschränkungen in den Baukapazitäten lagen in erster Linie in den Aufrüstungsbestrebungen des Reiches. Ab 1936 war die Verwendung von Nichteisenmetallen im Bauwesen genehmigungspflichtig, im Jahr darauf wurden Vorschriften über Stahlverwendung erlassen[21] und schließlich erreichten die Beschränkungen durch die Baustoffkontingentierung und vorübergehende Bausperren einen vorläufigen Höhepunkt.[22] Daß sich Deutschland immer intensiver auf einen Krieg vorbereitete, mußte jedem Architekten, der sich mit der Fachpresse auseinandersetzte, schon seit längerem klar sein. War die Materialverknappung schon ein deutliches Anzeichen, so konnte der steigende Anteil an Berichterstattung über Maßnahmen zum Luftschutz nicht mehr übersehen werden.[23] Gleichzeitig wurden die Beschäftigungsmöglichkeiten außerhalb der Rüstungswirtschaft immer geringer, der Großteil der Architekten arbeitete für die Industrieplanung, im Bau von Arbeiterwohnstätten bei Industriebetrieben oder direkt in den Heeres- oder Luftwaffenbauleitungen. Spätestens am 9. September 1939 sollte jeder erfahren, wozu die Bautätigkeit der letzten Jahre gedacht war.


II.4. Der Zweite Weltkrieg

Der Zweite Weltkrieg läßt sich in seiner Entwicklung und den Folgen für den Berufsstand der Architekten in drei Phasen einteilen: Im ersten Zeitabschnitt vom Verbot aller nicht kriegswichtigen Bauten am 15. November 1939 bis zum Neubauverbot von 1940, anschließend die Planungen für den Wohnungsbau nach dem Krieg in den Jahren 1941 bis 1942 und schließlich der (Behelfs-)Wohnungsbau und die Wiederaufbauplanung ab 1943 im Zusammenhang mit der Umsetzung des „Totalen Krieges“. Mit dem Fortgang des Krieges verringerten sich die Beschäftigungsmöglichkeiten für Architekten, bis nur noch enge Nischen verblieben, die von den Personen ausgefüllt wurden, die sich in den vorhergehenden Jahren als qualifiziert und angepaßt gezeigt hatten. Die umfangreichsten Beschäftigungsmöglichkeiten boten sich in den folgenden Jahren im Rüstungsbau, wobei es keine Rolle spielte, in welcher Organisation. Es agierten nebeneinander die Beauftragten des Generalbauinspektors, die Planungsabteilung der Deutschen Arbeitsfront, die Organisation Todt, die Bauabteilung der SS und noch einige andere Institutionen, wobei sich auch hier die Kompetenzen nicht klar abgrenzen ließen, was zu ständigen Spannungen und Machtkämpfen führte.

Kurz nach Beginn des Zweiten Weltkriegs wurde am 15. November 1939 die Errichtung aller nicht kriegswichtigen Bauten untersagt; die Zahl der fertiggestellten Wohnungen ging von über 200.000 Wohnungen im Jahr 1939 auf etwa 115.000 in 1940 zurück.[24] Diese Maßnahme schnitt von einem Tag auf den anderen für viele Architekten die Arbeitsmöglichkeiten ab; zumindest die freischaffenden Büros hatten, sofern sie sich auf Privatbauten spezialisiert hatten, kaum noch eine Beschäftigungsmöglichkeit. Lediglich Bauten unter einer Bausumme von 5.000 RM waren von dem Verbot ausgenommen.[25] Anders war die Lage der Büros, die sich im Industrieanlagen- und zugehörigem Wohnungsbau engagierten. Gerade hier entstand nun ein Bauboom, da die geplanten Rüstungsbauten schleunigst fertig gestellt werden sollten. Generell waren Planungen, die im Zusammenhang mit Wehrmacht- Rüstungs- und Vierjahresplanbauten[26] erstellt wurden, vom Neubauverbot ausgenommen.[27] Dies galt ebenso für den Bereich des Luftschutzes, der zwar zuvor schon in Zeitungen propagiert worden war, nun aber in der baulichen Umsetzung noch stärker berücksichtigt werden mußte.

Mit dem „Erlaß zur Vorbereitung des Deutschen Wohnungsbaus nach dem Kriege“[28] vom 15. November 1940 kündigte Hitler der Bauwirtschaft an, daß nach Beendigung der Kampfhandlungen, die mit einer Niederlage Englands in den nächsten Monaten erwartet wurde, der Wohnungsbau einen zentralen Schauplatz der staatlichen Anstrengungen darstellen sollte. Die Aufgaben, die nach dem Krieg im Deutschen Reich zu bewältigen seien, könnten nur durch eine Steigerung der Bevölkerungszahlen ermöglicht werden und dieses Ziel könne nur erreicht werden, wenn ausreichend Wohnraum zur Verfügung stünde.[29] In den „Monatsheften für NS-Sozialpolitik“ wurde ausgeführt, daß

„jährlich [...] in Deutschland etwa 300.000 bis 500.000 Kinder ungeboren (bleiben), weil die Eltern in zu kleinen Wohnungen leben. 700.000 junge Ehen haben eine so kleine Wohnung, daß eine ausreichende Kinderzahl nicht gesund aufgezogen werden kann und weitere Geburten praktisch unterbleiben. 4,6 Millionen Ehen haben Wohnungen, wo sozialer Wohlstand sich nicht entfalten kann, sodaß weitere Kinder nicht zu erwarten sind. Jedes Bevölkerungsprogramm muß daher bei der Wohnung ansetzen, wenn es erfolgreich sein will.“[30]

Dieser Erlaß war die komplette Abkehr von den ideologischen Wurzeln aus der Zeit der nationalsozialistischen Machtübernahme, die geplanten Fertigstellungszahlen von Wohnungen ließen sich in der Zukunft nur mit der Einführung industrieller Gebäudefertigung erreichen. Der Heimatschutzgedanke von Feder, Schmidthenner und Schultze-Naumburg blieb nur noch als Feigenblatt in Teilen der Fassadengestaltung erhalten. Außer den wenigen Arbeitsplätzen, die in den nun benötigten Forschungseinrichtungen geschaffen wurden, entwickelte sich aus dieser Maßnahme kein positiver Effekt.

Die Planung für den Wiederaufbau der zerstörten Städte wurde im November 1943 mit dem „Wiederaufbaustab Speer“ institutionalisiert.[31] Speer sammelte hier die gleichen Architekten um sich, die auch schon für die Umgestaltung der deutschen Städte eingesetzt wurden, womit diesen und der großen Zahl ihrer Angestellten, kriegswichtige Aufgabe übertragen wurde. Die Arbeit der Beteiligten änderte sich nun, weg von der Gestaltung einzelner Gebäude hin zur Städteplanung, da die Schäden durch Bombenangriffe so umfangreich wurden, so daß in größeren Dimensionen gedacht werden mußte.[32] Es ließ sich jedoch nicht mehr verheimlichen, daß der Krieg verloren war, und ein ordnungsgemäßes Arbeiten wurde immer schwieriger; kaum ein Architekturbüro, daß nicht durch Luftangriffe zumindest Teile der Registratur verloren hatte.[33] Viele Architekten waren inzwischen in die Wehrmacht eingezogen worden. Die Materialknappheit machte ein Bauen in den letzten Monaten vor dem Zusammenbruch fast unmöglich. Lediglich die Baustellen für die unterirdischen Produktionsverlagerungen erhielten noch das notwendige Material, die ausgebombte Bevölkerung mußte sich mit winzigen Holzhütten begnügen, die, wenn sie überhaupt herangeschafft werden konnten, selbst aufgebaut werden mußten.[34] Für diesen Zweck waren wieder einmal zwei konkurrierende Institutionen zuständig; zum einen der Beauftrage für Normungsfragen des GBI, Ernst Neufert, und zum anderen die „Deutsche Akademie für Städtebau e.V.“, die als „Forschungsstelle des Reichswohnungskommissar zur Erzielung von Höchstleistungen im Wohnungs- und Siedlungswesen“ Robert Ley unterstellt war und die die Forschungsarbeit, die ihr ursprünglich zugewiesen worden war, inzwischen zugunsten der Entwicklung von Behelfsheimen für Opfer des Bombenkrieges eingestellt hatte.[35] Letztlich wurde überall nur noch der Notstand verwaltet. Es wurde Zeit, daß der Krieg zu Ende ging.


II.5.Nachkriegszeit

Die ersten Monate nach Ende des Zweiten Weltkriegs waren im Bauwesen anscheinend von einem Stillstand geprägt; dies betraf allerdings nur die Bauausführung und nicht generell die Tätigkeit von Architekten. Viele der zum Ende des Krieges bestehenden Büros mußten ihre Tätigkeit nur für einen äußerst kurzen Zeitraum aussetzen.[36] Allerdings gab es zunächst nur wenige Möglichkeiten, die Pläne für den Wiederaufbau oder die Neuerrichtung ganzer Städte auch umzusetzen; durch den Mangel an Baumaterialien, der bis in die 50er Jahre anhalten sollte, war vielen Vorhaben enge Grenzen gesetzt. Die Tätigkeit beschränkte sich demnach oft auf die Bestandsaufnahme von vorhandener Bausubstanz und dem Entwickeln von Visionen, wie die Städte in Zukunft aussehen könnten. Hierbei wurde oft auf die Grundlagen der Wiederaufbauplanungen zurückgegriffen, die ab 1943 im Auftrag des „Arbeitsstabes Wiederaufbauplanung“ beim GBI erstellt wurden.[37]

Die materielle Situation in Deutschland war zunächst katastrophal, eine funktionierende Verwaltung existierte nicht mehr. Hinzu kam, daß unzählige Menschen durch das Land zogen, um Unterkunft und eine ausreichende Versorgung mit Nahrungsmitteln zu finden. Die Forschungen, die während des Krieges zur Typung, Normung und Rationalisierung des Bauwesens gemacht wurden, fanden nun, bei den beschränkten Möglichkeiten, eine breite Anhängerschaft. Hierbei wurden allenfalls die Begriffe, wie zum Beispiel der des Sozialen Wohnungsbaus „entnazifiziert“[38], und anschließend als Grundvoraussetzung für neue Siedlungsplanungen übernommen. In Fachzeitschriften wurde in breitem Rahmen die Meinung vertreten, daß für die nächsten 20-30 Jahre auf eine individuelle Gestaltung von Gebäuden verzichtet werden müsse, da bei einem solchen Zerstörungsgrad, wie er in den meisten deutschen Städten vorlag, die bestehende Wohnungsnot nur durch sparsames Bauen und der langfristigen Inkaufnahme von provisorischen Bauformen überwunden werden könne. Karl P. Doerrbecker polemisierte in der Zeitschrift „Baumeister“ zu Beginn des Jahres 1948:

„Wir haben etwa 12 Millionen Flüchtlinge und Ausgewiesene. Die Zahl der Ausgebombten dürfte nicht viel kleiner sein. Sagen wir 20 Millionen materiell Verproletarisierte. Da versagt jegliche Form auf konservative Art zu „Wohnen“. Da diese arbeitswilligen Hände unser letzter Reichtum sind, können wir es uns nicht leisten, diese Menschen 20 Jahre (oder bis zu ihrem Tode?) auf eine Wohnung warten zu lassen. Oder sollen wir unsere Gefängnisse vergrößern? Hier wird jede Debatte um Grundrisse im gewohnten Rahmen zum nutzlosen Streit um des Kaisers Bart.“[39]

Doerrbecker führte weiter aus, daß für eine Wohnung für zwei Personen 28 Quadratmeter ausreichend seien, für drei bis vier Personen 38 und für fünf bis sechs Personen 46 Quadratmeter.[40]

Eingeschränkt wurden die Arbeitsmöglichkeiten der Architekten ebenfalls durch die Entnazifizierungsverfahren, die allerdings in den verschiedenen Besatzungszonen unterschiedlich restriktiv gehandhabt wurden. Ziel sollte sein, den Einfluß des Nationalsozialismus auf das öffentliche Leben, die Wirtschaft und die Erziehung in Deutschland auszuschalten und frühere aktive Nationalsozialisten zu bestrafen. Während die westlichen Besatzungsmächte die Entnazifizierung als politisches Säuberungsinstrument auffaßten, praktizierte die UdSSR eine Verbindung von politischer Säuberung und gesellschaftlicher Umstrukturierung. Forciert wurden die Verfahren im Westen vor allem auf Druck der amerikanischen Besatzungsmacht, gerade Engländer und Franzosen gingen erheblich weniger rigide vor.

Einheitlich waren die Kategorien, in die die Betroffenen eingestuft wurden: Hauptschuldige, Belastete, Minderbelastete, Mitläufer und Entlastete.[41] Die Betroffenen wurden meist nach der Zustellung einer Klageschrift, zu der sie Stellung nehmen konnten, von deutschen Spruchkammern in 1. Instanz verurteilt. Gegen diese Entscheidung konnte Berufung bei der Berufungskammer eingelegt werden. Sühnemaßnahmen waren unter anderem: Internierung oder Gefängnis bis zu zehn Jahren, Vermögenseinziehung, Amtsverlust, Berufsverbot, Geldbußen oder Aberkennung des Wahlrechts. Da die Betroffenen nach der Anklage bis zu ihrer möglichen Entlastung mit einem Beschäftigungsverbot für höher qualifizierte Stellen belegt waren[42], kam es im Lauf der Zeit zu massiver Kritik am Vorgehen der chronisch unterbesetzten Spruchkammern. Gerade die amerikanische Besatzungsmacht, die ihre harte Linie auf Druck der amerikanischen Öffentlichkeit durchsetzte ließ diese Kritik nicht gelten; die wirtschaftlichen Probleme, die sich aus der Bestrafung von möglichen Unschuldigen entwickelten, wurden gegenüber dem Interesse an Strafverfolgung zurückgestellt. Gleichzeitig war es der deutschen Bevölkerung nur schwer zu vermitteln, warum der aus der deutschen Rechtstradition bestehende Grundsatz „In dubio pro reo“ an dieser Stelle nicht angewandt wurde und warum die Beschuldigten teilweise selbst die Beweise für ihre Unschuld erbringen mußten.[43] Der Versuch der Entnazifizierungsminister der Länder, zumindest in Teilbereichen des Verfahrens eine Milderung zu erreichen, scheiterten meistens am amerikanischen Widerstand.

Als zu Beginn des Jahres 1948 ein neuer US-Kongreß mit nun republikanischer Mehrheit gewählt wurde, veränderten sich auf einen Schlag die Voraussetzungen für Entnazifizierungsverfahren; mit Beginn des „Kalten Krieges“ sollten die Verfahren so schnell wie möglich abgeschlossen werden, da nun alle Deutschen – auch die möglicherweise Belasteten – als Partner im Kampf gegen den Kommunismus benötigt würden.[44] Der Druck auf die Spruchkammern, bis zum 31. März 1948 alle Verfahren beendet zu haben, stieß in der deutschen Bevölkerung auf massive Kritik; waren doch bisher, mit Ausnahme der in den Nürnberger Prozessen Verurteilten, fast nur „leichte“ Fälle verhandelt worden, da diese schneller bearbeitet werden konnten.[45] Man befürchtete, daß gerade die schweren Fälle durch diese neue Regelung annähernd straffrei ausgehen könnten nach dem Motto „Die Kleinen hängt man, die Großen läßt man laufen“. Die Entnazifizierungsminister sahen sich mit einem mal in der Situation, statt einem weniger restriktiven Vorgehen nun selbst eine weiterhin konsequente Strafverfolgung unter Einbeziehung der Forderungen zur Erleichterung bei Berufsverboten und bei Schuldvermutungen fordern zu müssen. Mit Ablauf des Jahres 1948 wurden durch das erleichterte Verfahren fast alle Verhandlungen abgeschlossen, so daß die Länder ab Mitte 1949 separat die Abschlußgesetze zur politischen Befreiung beschlossen.[46]

Um eine Grundlage für den Wiederaufbau der Städte zu schaffen, mußten zunächst die Trümmer beseitigt werden, was zu großen Teilen in Handarbeit geschah.[47] Immerhin waren die Fundamente, Straßenzüge und Versorgungsleitungen bis auf geringe Ausnahmen weiter nutzbar, so daß sich wegen der darin enthaltenen Werte die komplette Umgestaltungen von Städten oder die Aufgabe von Trümmerlandschaften zugunsten komplett neu errichteter Stadtviertel verboten. Auf dieser Grundlage wurden dann ab 1947 vielerorts Städtebauwettbewerbe ausgeschrieben oder entsprechende Wiederaufbaupläne von Seiten der Stadthochbauämter vorgelegt.[48] Gerade die Vorlage dieser Pläne markierte ein Signal für andere gesellschaftliche Bereiche, daß die Zeit des Stillstands nun dem Ende entgegen gehen könnte. Rabeler vermerkt hierzu, daß

„in den ersten Jahren nach dem Zusammenbruch nicht nur geräumt und repariert, sondern auch mit unterschiedlicher Intensität geplant wurde. Dies waren die Jahre, in denen, obgleich auf den Trümmerfeldern wenig geschah, die Weichen für den Wiederaufbau entscheidend gestellt wurden. Es wurden Entwicklungen eingeleitet, die zum Teil irreversibel waren. Was in den Notjahren gedacht, gezeichnet und entschieden oder auch nicht entschieden wurde, wirkte sich erheblich auf die nachfolgenden Aufbauphasen aus.“[49]


II.6. Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland

Die Gründung der Bundesrepublik Deutschland brachte zunächst einmal die Möglichkeit, ein für das gesamte Gebiet der drei westlichen Besatzungszonen stabiles politisches und wirtschaftliches System zu installieren. Der Wegfall von Parallelität in verschiedenen Kompetenzen, die trotz der zwischen Briten und Amerikanern zunächst geschaffenen Bi-Zone (ab 1948 unter Beteiligung der Franzosen zur Tri-Zone erweitert) bestanden, sollte den kommenden wirtschaftlichen Aufschwung beschleunigen; gleichfalls war nun die wirtschaftliche Unterstützung der Amerikaner beim Wiederaufbau nicht mehr so sehr auf die amerikanisch besetzte Zone beschränkt. Da Franzosen und Engländer ihren Besatzungszonen nur geringe bis keine wirtschaftliche Hilfsleistungen zukommen lassen konnten oder wollten, hatte sich in diesem Bereich zunächst ein Ungleichgewicht herausgebildet, welches nun beseitigt werden konnte.[50]

Welch wichtige Bedeutung das Bauwesen, und hier speziell der Wohnungsbau für die Bundesrepublik hatte, zeigte sich schon an der Schaffung eines „Bundesministeriums für Wohnungsbau“, in dem Maßnahmen zur Linderung der Wohnungsnot entwickelt und gebündelt werden sollten. Noch im Jahr 1950 ging der Tätigkeitsbericht der Bundesregierung zum Wiederaufbau von einem Fehlbestand von 4,5 Millionen Wohnungen aus, wobei sich die Zahl je zur einen Hälfte aus Wohnungen in kriegszerstörtem Zustand und zur anderen Hälfte aus Fehlbestand durch die große Zahl an Flüchtlingen, vor allem aus den Ostgebieten zusammensetzte.[51] Hierzu kam auch noch die Erwartung, daß durch den zu erwartenden Bevölkerungsanstieg in den Nachkriegsjahren noch einmal zusätzliche 1,5 Millionen Wohnungen benötigt würden.[52] Da das Bauwesen nicht nur aus Wohnungsbau bestand, sondern in gleichem Maße auch Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten und andere öffentliche Bauwerke instandgesetzt oder neu errichtet werden mußten, eröffnete sich bereits in diesem Feld ein Arbeitsmarkt für Architekten von erheblichen Dimensionen. Allein im Wohnungsbau ging die Bundesregierung noch 1949 davon aus, daß eine Bauleistung von mindestens 250.000 Wohnungen im Jahr erreicht werden könnte, was selbst bei einer Steigerung der Fertigstellungszahlen hochgerechnet für die nächsten 20 Jahre eine umfangreiche Beschäftigung im Bausektor bedeuten würde – vorausgesetzt, die Finanzierung sei gesichert. Tatsächlich wurden dann im Jahr 1950 schon 300.000 Wohnungen errichtet[53], ein Ergebnis, welches im folgenden Jahr noch einmal um 50.000 übertroffen wurde.[54]

Die auf Basis dieses Programms errichteten Gebäude ließen sich später in zwei Grundtypen einteilen: zum einen die schematisch aneinandergereihten Eigenheime innerhalb der ländlichen oder kleinstädtischen Struktur, die in der Gestaltung oft an den Heimatschutzstil der 30er Jahre erinnerten und zum anderen im großstädtischen Umfeld die ebenso aneinandergereihten, riesigen Zeilenbauten, die in erster Linie für Arbeiter und kleine Angestellte errichtet wurden[55], und die wiederum stark an den Konzepten des „Neuen Bauens“ angelehnt waren.

Die im Ministerium für Wohnungsbau auf Bundesebene gebündelten Kräfte förderten den sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten Architekten; zu viele Personen dieses Berufsstandes waren ins Ausland geflohen oder im Lauf des Kriegs ums Leben gekommen. Entgegen der heute üblichen Praxis, daß die Planung öffentlicher Bauaufträge an freie Architekten vergeben wird, wurde in den größeren Gemeinden und vor allem in den Städten, die besonders unter der Kriegszerstörung gelitten hatten, Planungsämter geschaffen, in denen eine große Zahl Architekten eine Anstellung fand. Der sich bis in die Mitte der 50er Jahre noch weiter verschärfende Mangel an Personal[56] zwang diese Städte und Gemeinden schließlich, ihre Angestellten in den Hochbauverwaltungen in den Beamtenstatus zu übernehmen, um ein Abwandern zu verhindern. Diese Maßnahmen, zusammen mit der erstarkenden Wirtschaftskraft Deutschlands[57], förderten ein Klima, in dem Architekten genau wie andere Berufsgruppen erstmals seit Beginn des Ersten Weltkriegs einer längerfristigen positiven Wirtschaftsentwicklung entgegensehen konnten.[58]

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[1] Die „Organisation“ von interner Konkurrenz scheint eine „Spezialität“ der Nationalsozialisten zu sein, brachte dieses System doch entscheidende Vorteile: die ständige Konkurrenz unter den verschiedenen Interessengruppen erzeugte ein Klima des vorauseilenden Gehorsams, in dem viele Entwicklungen von der politischen Leitung nicht erst angestoßen werden mußten.
[2] Führ, Eduard: Über die Kultur der Architekten und Ingenieure im „Dritten“ Deutschen Reich, in: Kuder, Ulrich: Architektur und Ingenieurwesen zur Zeit der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft 1933 - 1945, Berlin 1997, S. 54f.
[3] Führ 1997, S. 55, zitiert nach: Ludwig, Karl-Heinz: Technik und Ingenieure im Dritten Reich, Düsseldorf 1974, o.S.
[4] Teut 1967, S. 66.
[5] Ebd. Der Begriff des Heimatschutzes besagt, daß die architektonische Gestaltung eines Gebäudes auf die historischen regionalen Baustile und Materialien Rücksicht nehmen soll, so daß sich Neubauten harmonisch in ein bestehendes Landschafts- oder Stadtbild einfügen. Dabei ist höchstens eine stilistische Vereinfachung der Fassadengestaltung erlaubt, die eine preiswertere Bauausführung erlaubt und die Architektur besser zum Ausdruck kommen läßt.
[6] Teut 1967, S. 66.
[7] Das Ermächtigungsgesetz wurde am 23. März 1933 erlassen. Die vorausgegangene Ab-stimmung fand schon nicht mehr unter demokratischen Verhältnissen statt, da zahlreiche Gegner der Nationalsozialisten bereits verhaftet waren. Die Stimmen der Sozialdemokraten reichten zur Ablehnung nicht mehr aus. Mit Hilfe dieses Gesetzes erhielten die Nazis die Möglichkeit, sämtliche staatliche Organe unter ihre Kontrolle zu bekommen.
[8] Adolf Hitler, zitiert nach: Teut 1967, S. 66.
[9] Im folgenden: Durth 1987: S. 117.
[10] Deutscher Baumeister, Heft 10, 1933, S. 2.
[11] Petsch 1976, S. 74.
[12] Teut 1967, S. 76.
[13] Die Auflösung erfolgte im Laufe des Jahres 1934.
[14] Teut 1967, S. 77.
[15] Auf die Situation der Architekten, die aus den verschiedensten Gründen mit Berufsverboten belegt oder aufgrund ihrer Herkunft, Religion oder Sichtweise verfolgt wurden, gehe ich in Kapitel V. (Eine typische Karriere?) genauer ein.
[16] Siehe Tabelle 1.
[17] Teut 1967, S. 77.
[18] Teut 1967, S. 252. Bei Teut erfolgt an dieser Stelle eine Einteilung in drei Phasen, jedoch mit einer von der hier vorliegenden Arbeit abweichenden zeitlichen Gliederung. Die dort als dritte Phase bezeichnete „Vorbereitung des sozialen Wohnungsbaus nach dem Krieg“ soll in Kapitel II. 4 (Der Zweite Weltkrieg) erläutert werden.
[19] Vgl. Kapitel IV. 6 (Luftwaffenbauwut).
[20] Siehe Tabelle 2.
[21] Petsch 1976, S. 169.
[22] Teut 1967, S. 253.
[23] Bereits gegen Mitte des Jahres 1934 gab es die ersten Aufklärungskampagnen für den Luftschutz, ab 1936 wurden in den Städten „Dachbodenräumaktionen“ durchgeführt, die jeweils Straßenweise organisiert waren. Durch die einheitliche Terminierung innerhalb der Nachbarschaft war eine hohe soziale Kontrolle sichergestellt.
[24] Siehe Tabelle 1; im Jahr 1942 halbierte sich die Zahl noch einmal. Es ist zu berücksichtigen, daß die Kriegsvorbereitungen schon 1938 eine Verringerung der Fertigstellungszahlen um ein Drittel im Vergleich zum Vorjahr verursacht haben.
[25] Harlander, Tilmann: Zwischen Heimstätte und Wohnmaschine. Wohnungsbau und Wohnungspolitik in der Zeit des Nationalsozialismus, Basel 1995, S. 118.
[26] Die Vierjahrespläne waren ein Mittel zur Aufrüstung und Erlangung der wirtschaftlichen Autarkie, zuerst am 9. September 1936 auf dem Nürnberger Reichsparteitag von Hitler verkündet. Beauftragter des Vierjahresplanes wurde Hermann Göring, der 1942 diesen Posten an Albert Speer verlor. Der Vierjahresplan hatte zu dieser Zeit unter den Bedingungen der Kriegswirtschaft seine Bedeutung verloren; siehe Müller 1996, S. 276.
[27] Harlander 1995, S. 118.
[28] Abgedruckt unter anderem in: Technische und wirtschaftliche Rundschau. Beilage zum Baumeister, Heft 1 1941, S. 1.
[29] Ebd.
[30] o.V.: Sozialistischer Wohnungsbau, in: Monatshefte für NS-Sozialpolitik, Heft 21-24 1940, S. 242.
[31] Siehe Kapitel III. (Die Akteure).
[32] Durth 1986, S. 273ff.
[33] Ebd. Allein hier in ist eine solche Vielzahl von Verlusten an Planungsunterlagen einzelner Architekturbüros belegt, daß diese hier nicht einzeln dargestellt werden können.
[34] Harlander / Fehl 1986, S. 71ff.
[35] Siehe Kapitel IV. (Typung, Normung, Behelfsheimplanung)
[36] Siehe von Beyme 1987, S. 52f. Von Beyme führt das Beispiel des Planungsbüros Hentrich in Düsseldorf an, das gerade einmal für zwei Wochen die Arbeit einstellen mußte.
[37] Auf dieses Gremium und die beteiligten Personen wird in Kapitel III.2 (Die Paladine) eingegangen. Die Wiederaufbaupläne, die schließlich in einzelnen Städten realisiert wurden, hatten mit den Vorstellungen der Planer rund um Speer oft eine verblüffende Ähnlichkeit, meist wurden lediglich die politisch nun nicht mehr so gern gesehenen Achsenplanungen weggelassen.
[38] Siehe Kapitel IV. 9 (Typung, Normung, Behelfsheimplanung).
[39] Doerrbecker, Karl P.: Leicht polemische Fragmente zum Wohnen von Morgen, in: Baumeister, Heft 2-3, 1948, S. 106.
[40] Ebd.
[41] Siehe Tabelle 3.
[42] Fürstenau, Justus: Entnazifizierung. Ein Kapitel deutscher Nachkriegspolitik, Neuwied 1969, S. 40. Vollnhals druckt in seinem Buch über Entnazifizierung ein Plakat ab, auf dem der Spruch verzeichnet ist: „Müsst ihr am Hydrant euch quälen, Denkt, das kommt vom HITLER-wählen“; siehe Wasmund, Klaus: Politische Plakate aus dem Nachkriegsdeutschland. Zwischen Kapitulation und Staatsgründung. Frankfurt a.M. 1986, S. 34, in: Vollnhals, Clemens: Entnazifizierung. Politische Säuberung und Rehabilitierung in den vier Besatzungszonen 1945 – 1949, München 1991, S. 97.
[43] Ebd., S. 65.
[44] Fürstenau 1969, S. 95.
[45] Müller, Helmut M.: Schlaglichter der deutschen Geschichte, Bonn 1996, S. 315.
[46] Fürstenau, S. 101.
[47] Die Annahme, daß die Enttrümmerung zu Beginn der 50er Jahre schon abgeschlossen war, entspricht nicht den Tatsachen. Noch bis zu den 60er Jahren waren in einigen Städten Grundstücke mit Trümmern bedeckt; siehe Rabeler, Gerhard: Wiederaufbau und Expansion westdeutscher Städte 1945 – 1960 im Spannungsfeld von Reformideen und Wirklichkeit, Bonn 1990, S. 16.
[48] Ebd., S. 18.
[49] Ebd.
[50] Eine Kuriosität bildet hier die bis 1951 laufenden Demontagen im britischen Sektor, während ab Juni 1947 bereits der Marshall-Plan den Aufbau neuer Industrieanlagen förderte; siehe: Rabeler, S. 12.
[51] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Deutschland im Wiederaufbau 1949/50. Ein Tätigkeitsbericht der Bundesregierung, Bonn, o.J., S. 95.
[52] Ebd.
[53] Ebd., S. 97f.
[54] Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (Hrsg.): Deutschland im Wiederaufbau. Tätigkeitsbericht der Bundesregierung für das Jahr 1951, Bonn, o.J., S. 199.
[55] Hermand, Jost: Kultur im Wiederaufbau. Die Bundesrepublik Deutschland 1945 – 1965, München 1986, S. 304.
[56] Ab 1957 herrschte Vollbeschäftigung im Bauwesen, siehe Rabeler, S. 12.
[57] Im Jahre 1950 hatte Deutschland noch ein Außenhandelsdefizit von 3 Milliarden DM, 1957 einen Überschuß von 4,4 Milliarden DM, siehe Rabeler, S. 13f.
[58] Überspitzt formuliert könnte man sagen, daß in den ersten Jahren nach der Gründung der Bundesrepublik Deutschland jeder Architekt eine Anstellung finden konnte, wenn er nur in der Lage war, einen Stift zu halten.

Architekt Keilmann

Tunnelbeleuchtung

Ehrenmal Schöntal

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Neufert und BfB

Wilhelm Heintz

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"Jene, die nichts aus der Geschichte lernen, sind dazu verdammt, sie zu wiederholen."
George Santayana (1863 - 1952)