Die Baukarte zur Errichtung eines Behelfsheims des Deutschen Wohnungshilfswerks ersetzte den Bauantrag; nach Fertigstellung des Hauses überprüfte das örtliche Bauamt die Einhaltung der formalen Bestimmungen, worauf der Bauherr beim Finanzamt die Auszahlung der zugesicherten 1700 Reichsmark beantragen konnte.
Bildquelle: Stadtarchiv Wilhelmshaven.