Die
Baukarte zur Errichtung eines Behelfsheims des Deutschen
Wohnungshilfswerks ersetzte den Bauantrag; nach Fertigstellung des
Hauses überprüfte das örtliche Bauamt die Einhaltung der
formalen Bestimmungen, worauf der Bauherr beim Finanzamt die Auszahlung
der zugesicherten 1700 Reichsmark beantragen konnte.
Bildquelle: Stadtarchiv Wilhelmshaven. |