Ein
Ausschnitt aus der Aschaffenburger Zeitung vom 8. Juli 1933. Bei dem
Entwurf für „Ein nationales Mahnmal“ handelte es sich
weder um einen Wettbewerbsbeitrag noch um eine Auftragsarbeit. Im Juli
1933 war kein Architektgezwungen, Entwürfe dieser Art abzuliefern.
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